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BGH vom 25.07.2017: Nord/LB unterliegt endgültig in Sachen Zweiter Reefer Flottenfonds und Santa-P Schiffsfonds

Mit Beschluss vom 25.07.2017 (XI ZR 524/15) musste die Nord/LB eine erneute Prozessniederlage vor dem BGH hinnehmen. Sie hatte sich in den Vorinstanzen stets auf Anspruchsverjährung berufen, weil der von uns vertretene Kläger vermutet habe, dass die vermittelnde Nord/LB Rückvergütungen von dem Zweiter Reefer Schiffsfonds und dem Santa-P Schiffsfonds erhält. Damit steht fest, dass die Verjährungsfrist erst anläuft, wenn der Anleger positive Kenntnis von Rückvergütungen der Fondsgesellschaft an die vermittelnde Bank hat.