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Ihr Prozess

Höhe der Prozesskosten

Die Gebühren von Gericht und Anwalt sind gesetzlich vorgegeben und dürfen nicht unterschritten werden. Bemessen werden die Kosten nach dem Streitwert, der in Schrottimmobilien-Fällen häufig noch etwas höher als der eigentliche Kaufpreis ist. Denn mit einzubeziehen sind auch die in Zukunft noch zu zahlenden Zinsen für das Bankdarlehen.

Die Tabelle lässt erkennen, welche Kosten ein Anleger aufbringen muss, um Klage zu erheben:

StreitwertGerichtskostenKosten eines AnwaltsSumme
  10.000 €    723 €1.684 €  2.407 €
  25.000 €1.113 €2.368 €  3.481 €
  50.000 €1.638 €3.484 €  5.122 €
100.000 €3.078 €4.498 €  7.574 €
150.000 €4.158 €5.254 €  9.412 €
200.000 €5.238 €6.013 €11.251 €
250.000 €6.312 €6.727 €13.039 €
300.000 €7.386 €7.441 €14.827 €


Nicht klagen wegen der Prozesskosten?

Nicht klagen angesichts dieser hohen Kosten? Die Frage ist verständlich, löst aber in keinem Fall das wirtschaftliche Problem. Denn es verbleibt dann meist nur der Weg über eine Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung, um dem lebenslangen Schuldturm zu entgehen. Und dieser Schritt bedeutet für 6 Jahre ein Leben am Existenzminimum.

Es macht deshalb häufig Sinn, das letzte Geld in einen Prozess zu stecken und sich ggfs. hierfür sogar noch weitergehend zu verschulden. Denn selbst wenn der Prozess verloren gehen sollte, stünde man wirtschaftlich nicht schlechter da als vorher, weil die Restschuldbefreiung am Ende auch die Kosten des Rechtsstreits mit umfasst.

Das Geld in einen Prozess zu stecken, ist deshalb häufig besser als jahrelang die Bank zu bedienen. Denn der Anleger weiss im Grunde selbst, dass er früher oder später aufgeben muss, weil sein Darlehen z.B. bei einer regulären Tilgung von 1% eine Laufzeit von rund 36 Jahren hat.

Zugeständnisse der Bank bei streitbarem Anleger

In vielen Fällen sind Banken zu weitgehenden Zugeständnissen bereit, wenn sie erkennen, dass der Anleger sich wehrt. Eine Privatinsolvenz lässt sich bei geschickter Verhandlungsführung auf Seiten des Anlegers in vielen Fällen vermeiden. Denn im Falle der Insolvenz verliert auch die Bank. Gemeinsam mit ihr kann über branchenerfahrene Vermarkter die Immobilie freihändig zu einem höheren Preis veräußert werden als im Rahmen einer Zwangsversteigerung.

Nutzt ein Anleger in diesem Sinne seine Chance auf einen Ausstieg, kann er im Ergebnis nur gewinnen.

Erstattung der Prozesskosten durch Dritte

In einigen Fällen besteht auch die Möglichkeit, die Kosten von einem Dritten erstattet zu bekommen.

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