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Schrottimmobilien

Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten der Anleger hat, den Erwerb einer Schrottimmobilie rückgängig zu machen.

Ziel: Der Ausstieg

Der Anleger hat regelmäßig zwei Verträge geschlossen:

  • den Kaufvertrag über eine Wohnung und
  • den Darlehensvertrag zum Zwecke der Finanzierung des Wohnungskaufs.

Gelingt es, beide Verträge rückabzuwickeln, kommt der Anleger schadlos aus seinem Investment heraus.

Er erhält sein eingesetztes Eigenkapital sowie die an die Bank geleisteten Zins- und Tilgungsraten zurück. Zudem wird er von künftigen Verpflichtungen (z.B. weiteren Darlehensraten, Hausgeldzahlungen, Grundsteuer) befreit. Im Gegenzug hat der Anleger die Immobilie auf den Anspruchsgegner zu übertragen und ist damit alle Sorgen los.

Steuervorteile der Vergangenheit bleiben dem Anleger erhalten, weil die Rückabwicklung ihrerseits zu einem Rückfluss zuvor angefallener Betriebsausgaben oder Werbungskosten führt, die vom Anleger zu versteuern sind (BGH, Urt. v. 26.01.2012, VII ZR 154/10; Urt. v. 01.03.2011, XI ZR 96/09).

Gerichtsprozess meist alternativlos

Da es um viel Geld geht, sind die Beteiligten regelmäßig nicht bereit, außergerichtlich nachzugeben. Der Weg zum Ziel führt daher unweigerlich über ein gerichtliches Verfahren. Hier lässt sich allerdings aus Anlegersicht eine Menge falsch machen. Nicht alles, was juristisch geht, macht auch wirtschaftlich Sinn.

Richtigen Prozessgegner auswählen

Entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg eines Gerichtsverfahrens ist zunächst die Auswahl des richtigen Prozessgegners. Denn ist nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens beim Gegner nichts zu holen, war alle Mühe vergeblich.

Folgende Prozessgegner stehen zur Auswahl:

Lesen Sie auf den folgenden Seiten, gegen welchen Beteiligten ein Klageverfahren am ehesten sinnvoll ist und welche Voraussetzungen hierfür gegeben sein müssen.

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