Zum Inhalt springen

Wissen A-Z

Übersicht

Dachfonds

Fonds, der sein Vermögen nicht direkt in greifbare Investitionsobjekte (Immobilien, Schiffe), sondern in anderen Fonds anlegt.

Nach oben

DAX

Deutscher Aktienindex. Er wird aus den 30 größten und umsatzstärksten Aktienwerten berechnet und ist Indikator für die Kursentwicklung des gesamten deutschen Aktienmarktes. Der DAX ist - anders als die meisten anderen Indizes - kein Preisindex, der nur die Kurswerte der Aktien ausweist, sondern spiegelt auch die Wiederanlage der Ausschüttungen (Dividenden) wider.

Nach oben

Deckungskapital

In der Lebensversicherung werden aus Vereinfachungsgründen während der gesamten Versicherungsdauer gleich bleibende Beiträge erhoben und nicht dem Risiko entsprechend von Jahr zu Jahr angepasst. Damit der Versicherungsanspruch erfüllt werden kann, müssen die anfänglich überhöht erhobenen, für die Deckung der Sterbefall-Leistungen gar nicht benötigten Beitragsanteile (= Sparbeiträge) zurückgestellt werden. Diese mit der Garantieverzinsung angelegten Sparbeiträge bilden das Deckungskapital.

Nach oben

Deckungsstock

Kapital, das zur Deckung der unmittelbaren Ansprüche der Versicherten bestimmt ist. Für den Aufbau und Erhalt des Deckungsstocks gelten strenge gesetzliche Vorschriften. So dürfen Versicherer z.B. nur einen kleinen Teil des Vermögens in Aktien anlegen, mit den Beiträgen ihrer Kunden also nicht spekulieren.

Nach oben

Diskontierung

Die Ermittlung des aktuellen Wertes zukünftiger Zahlungen. Zur Ermittlung des gegenwärtigen Wertes beispielsweise einer Versicherungspolice werden die erwarteten künftigen Zahlungen abgezinst, das heißt für jedes in der Zukunft liegende Jahr um einen festgelegten Prozentsatz verringert.

Nach oben

Diversifikation

Investition von Vermögen in unterschiedliche Finanzanlagen. Das so gewonnene Portfolio hat ein geringeres Risiko als Einzelanlagen, die ggfs. ein Klumpenrisiko begründen.

Nach oben

Dock

Anlage für Wartungsarbeiten an Schiffen. Eine Dockung erfolgt regelmäßig nach den Bestimmungen des Germanischen Lloyd (entspricht dem TÜV).

Nach oben

Doppelboden

Der Schiffsboden ist in einer Art Sandwich-Bauweise doppelt abgesichert. Dies erhöht den Schutz bei Grundberührung oder anderen potenziellen Leckagen.

Nach oben

Doppelhülle

Der gesamte Schiffskörper hat eine zweite Wand. Dies spielt gerade bei Tankschiffen eine große Rolle, da das Risiko einer Leckage abgemindert wird.

Nach oben

dwt/deadweight tons

Maximal zulässige Ladefähigkeit eines Schiffes in Tonnen.

Nach oben

Eigenkapital

Summe der von den Gesellschaftern übernommenen Einlagen ohne Agio.

Nach oben

Einlage

Beitrag eines Gesellschafters an eine Gesellschaft. Die Einlage kann in Geld erbracht werden (Kapitaleinlage) oder durch Übertragung von Sachwerten oder Rechten (Sacheinlage).

Nach oben

Emission

Ausgabe von Wertpapieren (z. B. Aktien, Anleihen) an einem organisierten Kapitalmarkt (Börse). Der Erlös der emittierten Wertpapiere bildet erhöht das Eigenkapital (z.B. bei Kommanditanteilen oder Aktien) oder das Fremdkapital (z.B. bei Anleihen) einer Gesellschaft. Obwohl Beteiligungen an geschlossenen Fonds keine Wertpapiere i.e.S. sind, spricht man auch bei ihnen von Emission.

Nach oben

Emissionsprospekt

Angebotsbroschüre mit den wesentlichen Eckdaten und Verträgen der Beteiligung.

Nach oben

Feederschiff

Speziell für Container oder Autotransport gebautes Frachtschiff, das als Zulieferer und Verteiler für große Seeschiffe bzw. Seehäfen tätig ist.

Nach oben

Festcharter

Man spricht von Festcharter, wenn zwischen Schiffseigentümer (z.B. Fondsgesellschaft) und Chartergesellschaft ein Vertrag über einen bestimmten Zeitraum mit fester Charterrate abgeschlossen wird.

Fungibilität

Handelbarkeit von Beteiligungen. Bei geschlossenen Fonds ist die Fungibilität stark eingeschränkt, da es bislang noch keinen funktionierenden Zweitmarkt für den Handel mit „gebrauchten“ Fondsbeteiligungen gibt.

Nach oben

Garantierte Versicherungssumme

Die garantierte Versicherungssumme wird bei einer Lebensversicherung am Ende der Laufzeit oder im Todesfall garantiert ausgezahlt. Diese Summe wird bei Vertragsabschluss festgesetzt und ist nicht veränderbar.

Nach oben

Garantieverzinsung

Die Garantieverzinsung ist eine für alle Lebensversicherer verbindliche Mindestverzinsung. Um die dauernde Erfüllbarkeit der Verträge sicherzustellen, muss der Rechnungszins so festgesetzt werden, dass er auch in Zeiten niedriger Kapitalmarktzinsen erwirtschaftet werden kann.

Nach oben

Germanischer Lloyd

Der Germanische Lloyd ist eine Klassifikationsgesellschaft mit Sitz in Hamburg. Der Germanische Lloyd ist vergleichbar dem TÜV und beschäftigt sich mit der Betreuung der bei ihm klassifizierten fahrenden Flotte und mit der Überwachung von Schiffsneubauten.

Nach oben

Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung ist das Beschlussorgan aller Gesellschafter und damit das oberste Organ einer Fondsgesellschaft. Sie gibt den Anlegern Gelegenheit, ihr Mitsprache- und Stimmrecht auszuüben. Alle Anleger sind berechtigt - aber nicht verpflichtet - auf der Gesellschafterversammlung persönlich oder über eine Vollmacht vertreten durch Dritte zu erscheinen.

Nach oben

Gesamtkostenquote (TER)

Die Gesamtkostenquote wird auch als Total Expense Ratio (TER) bezeichnet. Sie beschreibt die Summe der Kosten und Gebühren eines Fonds als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvermögens innerhalb eines Geschäftsjahres. Berücksichtigt werden dabei alle Kosten, die zu Lasten des Fondsvermögens entnommen wurden, mit Ausnahme von Transaktionskosten.

Nach oben

Geschlossene Fonds

Geschlossene Fonds sind von vornherein auf ein festgelegtes Investitionsobjekt mit einem bestimmten Investitionsvolumen ausgerichtet. Die Anzahl der Fondsanteile ist deshalb begrenzt. Geschlossene Fonds investieren z.B. in Immobilien, Schiffe, Filme, Windkraftanlagen etc.. Sobald alle Anteile verkauft sind, gibt die Fondsgesellschaft keine weiteren mehr aus. Der Fonds wird „geschlossen“. Die Fondsanteile sind weniger liquide als bei offenen Fonds, da sie nicht an einer Börse gehandelt werden und Anleger während der Laufzeit keinen Anspruch auf Rücknahme durch den Emittenten haben.

Nach oben